Reisen mit Tieren – Haustiere auf Reisen innerhalb der EU

Seit 1. Oktober 2004 müssen Herrchen und Frauchen neben Körbchen und Futternapf beim Verreisen auch den europäischen Heimtierpass mit sich führen. Mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 998/2003 wurden nämlich die innerstaatlichen Regelungen bezüglich der Ausreise von Haustieren vereinheitlicht und vereinfacht.

Aufgrund dieser Verordnung ist nun für Reisen in der EU für Hunde, Katzen und Frettchen ein sogenannter Heimtierpass verpflichtend geworden.
Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gelten die innerstaatlichen Rechtsvorschriften.
Der neue EU-Tierpass ist 100 x 152 Millimeter groß, hat einen blauen Einband mit gelbem EU-Sternenkranz und kann EU-weit anstelle des amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses verwendet werden.
Wer ohne diesen Pass unterwegs ist, riskiert, dass sein Tier in Quarantäne gestellt wird und er für die entsprechenden Kosten aufkommen muss.
Für die Ausstellung des Passes muss das Tier in das landesweite Heimtiermelderegister des tierärztlichen Dienstes eingetragen sein. Im Pass muss die Kennzeichennummer des elektronischen Microchips aufscheinen. Bis zum 3. Juli 2011 ist auch übergangsweise eine gut leserliche Tätowierung zur Kennzeichnung des Tieres zugelassen, außer im Vereinigten Königreich, Irland und Malta, wo der Chip bereits Pflicht ist.
Nach dem 3. Juli 2011 wird der Chip die einzige zulässige Kennzeichnung sein.

Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

In Italien wird der Heimtierpass vom tierärztlichen Dienst des örtlich zuständigen Gesundheitsbetriebs ausgestellt.

Diese Regelung sowie den Heimtierpass gibt es übrigens auch für Reisen in folgende Nicht-EU-Ländern: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und im Vatikan.

 


 

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